Tag Archive for 'private krankenversicherung'

Befreiung von Krankenversicherungspflicht

Zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung gehört, dass für den Versicherungsnehmer keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Versicherte ein Einkommen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt, als beispielsweise Beamter beihilfeberichtigt ist oder als Arbeitnehmer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, dass mindestens drei Jahre hintereinander höher war als die Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze ist dabei ein Richtwert, der jährlich festgelegt wird und darüber bestimmt, wann Versicherungspflicht für Arbeitnehmer und Angestellte gegeben ist und wann nicht. Prinzipiell endet die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird. Allerdings besteht unter anderem durch einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht die Möglichkeit, die private Krankenversicherung fortzuführen. Einen solchen Antrag können diejenigen stellen, die versicherungspflichtig werden, weil die Versicherungspflichtgrenze erhöht wird, weil sie während des Erziehungsurlaubes einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nachgehen oder weil ihre Arbeitszeit, etwa im Rahmen der Altersteilzeit, um mehr als die Hälfte verkürzt wird, sie jedoch innerhalb der letzten fünf Jahre oder länger nicht versicherungspflichtig waren. Daneben kann die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden, wenn der Eintritt ins Rentenalter erfolgt, eine berufsfördernde Maßnahme, ein Studium, eine berufspraktische Tätigkeit oder eine Beschäftigung als Arzt im Praktikum aufgenommen wird oder der Versicherte in einer Einrichtung für Behinderte tätig wird. Tritt Arbeitslosigkeit ein oder bezieht der Versicherte Arbeitslosengeld II oder Unterhaltszahlungen kann er sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn er in den vergangenen fünf Jahren privat krankenversichert war. Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht beantragt werden und ist unwiderruflich, was bedeutet, dass eine Rückkehr in die PKV so lange ausgeschlossen ist, bis sich erneut eine Situation ergibt, die Versicherungspflicht begründet. Wird die Versicherungspflichtgrenze beispielsweise angehoben, wodurch ein privatversicherter Arbeitnehmer versicherungspflichtig würde, kann er einen Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht stellen und seine private Krankenversicherung fortführen. Würde er daraufhin jedoch arbeitslos, wäre er erneut versicherungspflichtig und müsste einen neuen Antrag stellen.

Dieser Artikel wurde von einem Partner erstellt.



Link-Tipps:

Augenlaserzentrum Hamburg
Studenten News
Versicherungen Nützliche online Tools für Suchmaschinenoptimierung und Online Marketing

About

You are currently browsing the Politics-Blog.de weblog archives for