Seit 1927 gibt es nun schon die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, vielen besser bekannt unter dem Kürzel SCHUFA. Die über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwalten gut 440 Millionen Informationen von rund 65 Millionen Personen, geben jährlich ca. 91,5 Millionen Auskünfte an 4.500 Vertragspartner und mehr als eine Million Eigenauskünfte an Verbraucher. Damit besitzt die SCHUFA den größten Datenpool zur Beurteilung des aktuellen Zahlungsverhaltens der erwachsenen Bürger in Deutschland.
Die SCHUFA melden ihren Vertragspartner Informationen zum Kreditverhalten der Verbraucher und geben bei einer neuen Kreditanfrage Auskunft zur bisherigen Kreditbiografie des Kunden. Damit stellt die SCHUFA den Banken einen Teil der Informationen zur Verfügung, die für eine Kreditvergabe wesentlich sind. Kurz gesagt: die SCHUFA dokumentiert die Kreditwürdigkeit der Verbraucher.
Vertragspartner der SCHUFA sind Banken und Sparkassen, sogenannte A-Vertragspartner. Diese erhalten bankrelevante Positiv- als auch Negativinformationen. Dabei beschränken sich die negativen Einträge des Kunden nicht nur auf die Bankdaten sondern darüber hinaus aus anderen Branchen, wie zum Beispiel der Telekommunikation und dem Versandhandel. Außerdem können Banken und Sparkassen einsehen, ob ein Unternehmen in den letzten zehn Tagen eine Auskunft über den Kunden bei der SCHUFA eingeholt hat. Um welche Unternehmen es sich handelt wird dabei, wie bei allen anderen Informationen nicht weitergegeben.
Versandhändler und andere Unternehmen, bei denen Waren auf Rechnung oder Teilzahlung bestellt werden können sowie Telekommunikationsunternehmen mit den laufenden Kosten eines Handyvertrages, zählen bei der SCHUFA zu den B-Vertragspartnern. Bis auf die Unternehmen aus dem Telekommunikationsbereich erhalten die anderen B-Partner deutlich eingeschränkte Auskünfte. Sie werden lediglich über abweichendes Zahlungsverhalten informiert, ohne zu erfahren, in welchem Bereich diese liegen. Die Telekommunikationsunternehmen erhalten sowohl Positiv- als auch Negativinformationen aus ihrer Branche. Unternehmen, bei denen der Kunde Vertragspartner ist, werden dabei allerdings nicht genannt.
Die SCHUFA ermittelt nicht alle Daten selbst. In der Regel geben die Vertragspartner alle relevanten Daten ihrer Kunden an die SCHUFA weiter. Wer einen Kredit aufnehmen, ein Fahrzeug leasen oder einen Handyvertrag abschließen möchte, kommt heutzutage um die sogenannte SCHUFA-Klausel nicht herum. Damit erklärt sich der Kunde mit der Weitergabe seiner Daten an die SCHUFA einverstanden. Aus dem Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte beschafft sich die SCHUFA weitere Daten, wie Abgabe und Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. In der SCHUFA gespeichert werden persönliche Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort sowie aktuelle und frühere Anschriften. Darüber hinaus werden Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit, Daten des aktuellen Girokontos, Kreditkarten, Konten bei Telekommunikationsunternehmen und Versandhändlern erfasst und gespeichert. Als Negativinformationen kommen Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und bisher nicht bestritten wurden sowie Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung hinzu. Ebenso wird in der SCHUFA der Missbrauch von Konten und deren Nutzungsverbot dokumentiert.
In der Regel werden nach drei Jahren die negativen Einträge gelöscht, sofern diese erledigt sind und keine Gültigkeit mehr haben.
Um das Risiko eines Kreditgeschäfts zusätzlich zu minimieren, beanspruchen Banken und Sparkassen das Scoringverfahren der SCHUFA. Mit Hilfe eines Analyseverfahrens erstellt die Schutzgemeinschaft Punktwerte (engl. „score“), die den Kreditinstituten als Einschätzung für die Wahrscheinlichkeit dienen, mit der ein Kreditgeschäft vertragsgemäß vom Kunden erfüllt wird. Laut Auskunft der SCHUFA beziehen sich die Scorwerte nicht auf Einzelpersonen, sondern nur auf Personengruppen in bestimmten Risikoklassen und Branchen.
Die Ablehnung eines Kreditantrages oder eines Handyvertrags muss also nicht zwingend an einem negativen Eintrag in der SCHUFA liegen. Denn sie errechnet ohne Hinzuziehung wichtiger Daten des Kunden, wie Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten einen Score, der dazu führen kann, dass ein Kunde abgelehnt wird.
Verbraucher, die Einblick in die eigenen gespeicherten Daten nehmen möchte, können dies schriftlich und über das Verbraucherportal meineSCHUFA.de beantragen. Nach der Registrierung und der Freischaltung können alle Daten online angeschaut und gegebenenfalls Rückfragen gestellt werden. Wenn in der SCHUFA negative Eintragungen festgestellt werden, sollte man sich an das Unternehmen wenden, das diese Eintragung veranlasst hat.
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