Monthly Archive for Dezember, 2008

Sparbuch war gestern

Das Sparbuch galt lange Zeit als des Deutschen liebste Anlageform. Auch heute schlummern auf dieser meist recht niedrig verzinsten Anlageform noch mehrere hundert Millionen oder sogar Milliarden Euro, welche auf Sparbuch Alternativen eine deutlich höhere Rendite erzielen würden. Zudem ist beispielsweise das Tagesgeld, welches genau so sicher wie ein Sparbuch ist, deutlich flexibler, da hier keine Kündigungsfrist existiert und über das Geld täglich verfügt werden kann.

Während auf einem durchschnittlichen Sparbuch rund 1,9 % Zinsen pro Jahr gezahlt werden, sind es auf einem Tagesgeldkonto meist 4,0% p.a. und mehr. Bei einem Anlagebetrag von 5.000 Euro macht dies eine Differenz von 105 Euro pro Jahr – gar nicht übel, für einen Wechsel, der nicht einmal eine Stunde in Anspruch nimmt.

Bei der Wahl der geeigneten Anlageform sollte immer auf eine ausreichende Einlagensicherung geachtet werden. Hier gilt zwischen der staatlich garantierten Sicherung sowie freiwilligen Sicherungsfonds der Banken zu unterscheiden. Gerade bei ausländischen Banken sollte hier Vorsicht gelten, wie auch der Fall der isländischen Kaupthing Bank zeigte.

Besonders attraktive Tagesgeldkonten, praktisch die Alternative zum Sparbuch, bietet meist so genannte Direktbanken an, wie auch durch Empfehlungen der Unternehmensberatung bekannt wurde. Bei einer Direktbank handelt es sich um ein Geldinstitut, dass ohne eigene Filialen auskommt und die Kontoführung stattdessen online, per Telefon oder per Post abwickelt. Da die Ausgaben für Miete und Personal sehr gering sind, können diese Banken meist hohe Zinsen zahlen. Häufig sind Direktbanken allerdings Tochterunternehmen großer Banken, so gehört beispielsweise die comdirect bank zur Commerzbank, die norisbank zur Deutschen Bank.

Free Simsen – wenns mal mehr sms werden

Da ich in den letzen Tagen aus verschiedenen Gründen zum Versand von mehreren Kurzmitteilungen gezwungen war und dies bei den teilweise immer noch viel zu teuren Versandpreisen schnell auf das Portmonaie schlägt hier schnell ein paar Tipps zum versenden von kostenlosen SMS aus dem Internet:

Ein guter Anbieter für kostenlose SMS ist kumita.de – hier stehen pro User 5 SMS zur Verfügung – Der Dienst ist ohne Anmeldung zu erreichen. Wer mehr braucht kann sich auf der relativ bekannten Webseite sms-lotse.de seine Free SMS ohne Anmeldung abholen. Beide Adressen gehören übrigens den selben Betreibern, scheinen aber in der Blogosphäre relativ hohes Ansehen zu genießen.

So viel zum Thema Anlaufstellen für Frei SMS im WWW – anbei noch drei Tipps um (SMS-)Abofallen aus dem Weg zu gehen: 1. NIEMALS seine Kontodaten bei angeblich kostenlosen Webseiten Interlassen 2. Kleingedrucktes lesen 3. Wachsam bleiben :)

Befreiung von Krankenversicherungspflicht

Zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine private Krankenvollversicherung gehört, dass für den Versicherungsnehmer keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Versicherte ein Einkommen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt, als beispielsweise Beamter beihilfeberichtigt ist oder als Arbeitnehmer über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, dass mindestens drei Jahre hintereinander höher war als die Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze ist dabei ein Richtwert, der jährlich festgelegt wird und darüber bestimmt, wann Versicherungspflicht für Arbeitnehmer und Angestellte gegeben ist und wann nicht. Prinzipiell endet die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird. Allerdings besteht unter anderem durch einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht die Möglichkeit, die private Krankenversicherung fortzuführen. Einen solchen Antrag können diejenigen stellen, die versicherungspflichtig werden, weil die Versicherungspflichtgrenze erhöht wird, weil sie während des Erziehungsurlaubes einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nachgehen oder weil ihre Arbeitszeit, etwa im Rahmen der Altersteilzeit, um mehr als die Hälfte verkürzt wird, sie jedoch innerhalb der letzten fünf Jahre oder länger nicht versicherungspflichtig waren. Daneben kann die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden, wenn der Eintritt ins Rentenalter erfolgt, eine berufsfördernde Maßnahme, ein Studium, eine berufspraktische Tätigkeit oder eine Beschäftigung als Arzt im Praktikum aufgenommen wird oder der Versicherte in einer Einrichtung für Behinderte tätig wird. Tritt Arbeitslosigkeit ein oder bezieht der Versicherte Arbeitslosengeld II oder Unterhaltszahlungen kann er sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn er in den vergangenen fünf Jahren privat krankenversichert war. Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht beantragt werden und ist unwiderruflich, was bedeutet, dass eine Rückkehr in die PKV so lange ausgeschlossen ist, bis sich erneut eine Situation ergibt, die Versicherungspflicht begründet. Wird die Versicherungspflichtgrenze beispielsweise angehoben, wodurch ein privatversicherter Arbeitnehmer versicherungspflichtig würde, kann er einen Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht stellen und seine private Krankenversicherung fortführen. Würde er daraufhin jedoch arbeitslos, wäre er erneut versicherungspflichtig und müsste einen neuen Antrag stellen.

Dieser Artikel wurde von einem Partner erstellt.